Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Kommunalrechtsamt – hat die Prüfung der Gemeinderatswahl für unsere Gemeinde abgeschlossen und die Wahl für gültig erklärt.
Der Gemeinderat wird in der Sitzung am 31. Juli 2014 feststellen, ob bei einem der gewählten Bewerber ein Hinderungsgrund vorliegt und ob alle Gewählten in den neuen Gemeinderat einrücken können.
In dieser Sitzung werden ebenso die alten Gemeinderäte verabschiedet und die neuen Gemeinderäte verpflichtet.
Wir laden schon jetzt die Bevölkerung zu dieser Sitzung herzlich ein.
Bei der Europawahl am 25. Mai 2014 wird im Wahlbezirk 03 Eiterbach (Wahllokal „Altes Schulhaus“, Ortsstr. 46) eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Mit Hilfe dieser repräsentativen Wahlstatistik soll die Wahlbeteiligung bei der Europawahl nach Wählergruppen (Geschlecht und Altersgruppen) sowie das Abstimmungsverhalten der Wähler nach Geschlecht und Altersgruppen ermittelt werden.
Zu diesem Zweck werden im Wahllokal des Wahlbezirks 03 Eiterbach ausschließlich Stimmzettel für wahlstatistische Auszählungen verwendet, auf denen das Geschlecht und Geburtsjahr (in 6 Altersgruppen) vermerkt sind, insgesamt gibt es 12 unterschiedliche Stimmzettel mit folgenden Unterscheidungsmerkmalen:
A |
Mann geboren |
1990 bis 1996 |
(18-24 Jahre) |
---|---|---|---|
B |
Mann geboren |
1980 bis 1989 |
(25-34 Jahre) |
C |
Mann geboren |
1970 bis 1979 |
(35-44 Jahre) |
D |
Mann geboren |
1955 bis 1969 |
(45-59 Jahre) |
E |
Mann geboren |
1945 bis 1954 |
(60-69 Jahre) |
F |
Mann geboren |
1944 und früher |
(70 und älter) |
G |
Frau geboren |
1990 bis 1996 |
(18-24 Jahre) |
H |
Frau geboren |
1980 bis 1989 |
(25-34 Jahre) |
I |
Frau geboren |
1970 bis 1979 |
(35-44 Jahre) |
K |
Frau geboren |
1955 bis 1969 |
(45-59 Jahre) |
L |
Frau geboren |
1945 bis 1954 |
(60-69 Jahre) |
M |
Frau geboren |
1944 und früher |
(70 und älter) |
Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum. Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt!
Das Ergebnis der Europawahl wird am Wahlabend im Wahllokal ohne Registrierung der oben angegebenen Unterscheidungsmerkmale ermittelt. Die genaue Auswertung der Stimmzettel nach Geschlecht und Altersgruppen wird zu einem späteren Zeitpunkt durch das Statistische Landesamt vorgenommen.
Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz-WStatG) vom 19.Mai 1999 (BGBl. Seite 1023), das durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27.April 2013 (BGBl. Seite 962) geändert worden ist, geregelt und zugelassen.
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